Wir müssen und wollen umdenken
Viele Bürger erkennen, dass dringend Maßnahmen zur "Energiewende" und zum Klimaschutz nötig sind und die Verschwendung von endlichen Resourcen (Kohle, Öl, Gas und Uran) unseren Planeten Erde gefährdet. Dabei riskieren wir unsere und unserer Kinder Zukunft.
Durch einen – auch kleinen Beitrag – kann jeder mithelfen, die Energieversorgung CO2-neutral zu gestalten und dabei auch mitgewinnen. Nicht nur im persönlichem Bereich sondern vor allem in den Kommunen und Regionen sind dadurch große Erfolge möglich.
Mit den erneuerbaren Energien haben WIR die regionale Chance, Dinge selbst in die Hand zu nehmen.
Denn Sonne, Wind oder andere, nachhaltige Energieformen sind überall vorhanden. Nutzen wir sie, so werden wir unabhängig von großen, zentralistischen und teils auch gefährlichen Strukturen.
Eine Genossenschaft ist dazu eine hervorragende Form, um sich an regionalen Nachhaltigkeits-Projekten zu beteiligen. In einer breiten, basisdemokratischen Struktur ist das große Ziel "100% erneuerbare Energien" erreichbar.
Was ist eine Genossenschaft?
Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile. Sie steht für regionale, überschaubare Wirtschaftskreisläufe, Kooperation, Flexibilität und Kompetenz.
Eine Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität sichern so den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mitglieder.
Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform, die gemeinsames, wirtschaftliches Handeln fördert:
Wie werde ich Mitglied der Genosssenschaft?
Mit dem Beitritt zur Genossenschaft treten Sie für das Ziel ein, das in der Satzung beschrieben wird.
Die Genossenschaft "R-neuerbar eG" entwickelt und betreibt Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Daran sollen dann alle Mitglieder der Genossenschaft profitieren.
Durch Zeichnung von mind. einem Anteilsschein in Höhe von 500.- € werden Sie Mitglied der Genossenschaft
Durch diese niedrige Einlage sollen möglichst viele Menschen unserer Region die Chance haben, erneuerbare Energieprojekte sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen. Jede Einlage hat dann Anspruch auf eine angemessene Verzinsung.
Die Haftung ist auf die Höhe der Einlage in die Genossenschaft begrenzt.
Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Kündigung der Einlage ist möglich, jedoch an die Kündigungsfristen lt. Satzung gebunden. Eine an das EEG gekoppelte Wirtschaftlichkeit soll dadurch aber nicht gefährdet werden. Die Übertragung der Anteile ist möglich (z.B. im Erbfall).