Wir müssen und wollen umdenken

 

Viele Bürger haben erkannt, dass dringend Maßnahmen zur "Energiewende" und zum Klimaschutz nötig sind und die Verschwendung von endlichen Resourcen (Kohle, Öl, Gas und Uran) unseren Planeten Erde gefährdet. Denn sonst riskieren wir unsere und unserer Kinder Zukunft.

 

Durch einen – auch kleinen Beitrag – kann jeder mithelfen, die Energieversorgung CO2-neutral zu gestalten und dabei auch mit zu gewinnen. Nicht nur im persönlichem Bereich sondern vor allem in den Kommunen und Regionen sind dadurch große Erfolge möglich.

 

Mit den erneuerbaren Energien haben WIR die regionale Chance, Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Denn Sonne, Wind oder andere, nachhaltige Energieformen sind überall vorhanden. Nutzen wir sie, so werden wir unabhängig von großen und teils auch gefährlichen Strukturen oder ausländischen Exportländern.

 

Eine Genossenschaft ist dazu eine hervorragende Form, um sich an regionalen Nachhaltigkeits-Projekten zu beteiligen. Mit einer breiten, basisdemokratischen Struktur ist das große Ziel "100% erneuerbare Energien" erreichbar.

 

Was ist eine Genossenschaft?

Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile. Sie steht für regionale, überschaubare Wirtschaftskreisläufe, Kooperation, Flexibilität und Kompetenz.

 

Eine Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität sichern so den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mitglieder.

 

Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform, die gemeinsames, wirtschaftliches Handeln fördert: 

  • Sie ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet
  • Nur Mitglieder der eG sind Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens und sie sind am Gewinn der Genossenschaft beteiligt
  • Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.
  • In einer Satzung wird der Zweck und die Struktur der eG festgelegt.
  • Jedes Mitglied der eG hat nur eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung; eine Dominanz Einzelner und der Einfluss von externen Interessen ist dadurch ausgeschlossen
  • Die eG ist eine jur. Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt
  • Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
  • Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein
  • Die Mitglieder einer eG haften nur mit Ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird
  • Interne Kontrolle durch die Mitglieder und unabhängige Prüfung durch Genossenschaftsverband

 

Unser Flyer
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